Hinweise zur Kostenübernahme

Bitte beachten Sie: Gesetzliche Krankenkassen bezahlen orthopädisch-sensomotorische in der Regel nicht in vollem Umfang, und auch private Kassen übernehmen die Kosten nicht immer zur Gänze. 

Je nachdem, wofür Sie die Einlagen benötigen und wie Sie versichert sind kann es also sein, dass Sie diese selbst bezahlen müssen – selbst dann, wenn Ihr Arzt Ihnen die Einlagen verordnet hat.

Muss ich meine Einlagen selbst bezahlen?

Das kommt darauf an. Sofern ihr Arzt ihnen Einlagen (siehe Bild/Rezeptvorschlag) verordnet hat übernimmt Ihre Krankenkasse den gesetzlichen Anteil für eine Versorgung laut vertraglicher Vereinbarung zuzüglich Einer Hilfsmittelgebühr von max. 10€. Wünschen Sie eine sensomotorische oder individuelle Versorgung, Beratung, Ganganalyse oder sonstige Zusatzleistungen sprechen Sie uns bitte an. Die Höhe der Mehrkosten richtet sich nach Zeitaufwand und Ausführung der Versorgung. Für Kunden, die eine Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse beantragen möchten, bieten wir gerne unsere Unterstützung an.

Wichtig: Bitte bringen Sie die Verordnung Ihres Arztes unbedingt mit zu uns. Stellen Sie bitte Sicher, dass die Verordnung bei Ihrem Besuch nicht älter ist als 28 Tage!

Kostenübernahme für Arbeits-Einlagen und Sicherheitsschuhe

Sofern Sie WorkArt-Schuhe oder -Einlagen erwerben, übernehmen gegebenenfalls Agentur für Arbeit oder Rentenversicherungsträger einen Teil der Kosten. Mehr Informationen dazu finden Sie auf diesen Seiten im Netz:

  • Anträge und Info-Blätter für die Bundesagentur für Arbeit: Mehr erfahren!
  • Anträge und Info-Blätter zur Folgeversorgung durch die dt. Rentenversicherung: Mehr erfahren!

Mit welchen Kosten Sie rechnen müssen

Wir legen großen Wert darauf, jedem zu helfen, der zu uns in den Laden kommt. Und welche Kosten wir Ihnen in Rechnung stellen, hängt in hohem Maße von Ihrem Versicherungsstatus und Ihrer Versicherung ab. Daher können wir keine allgemeingültigen Angaben zu Preisen und Kosten machen.