Hinweise zur Kostenübernahme
Bitte beachten Sie: Gesetzliche Krankenkassen bezahlen orthopädisch-sensomotorische in der Regel nicht, und auch private Kassen übernehmen die Kosten nicht immer zur Gänze.
Je nachdem, wofür Sie die Einlagen benötigen und wie Sie versichert sind kann es also sein, dass Sie diese selbst bezahlen müssen – selbst dann, wenn Ihr Arzt Ihnen die Einlagen verordnet hat.
Muss ich meine Einlagen selbst bezahlen?
Das kommt darauf an. Sofern Ihr Arzt Ihnen Einlagen verordnet hat, kann Ihre Krankenkasse die Kosten für orthopädisch-sensomotorische Einlagen übernehmen – muss dies aber nicht. Einige Kassen übernehmen beispielsweise die Kosten für Einlagen für Kinder, aber nicht für Erwachsene. Andere bezahlen immerhin einen Zuschuss.
Bitte klären Sie möglichst noch vor Ihrem Besuch bei uns, ob eine Kostenübernahme für Ihre Kasse in Frage kommt – wir sind gerne behilflich!
Sollte Ihre Kasse keinerlei Kosten übernehmen, erhalten Sie bei uns selbstverständlich auch herkömmliche Einlagen nach Verordnung.
Wichtig: Bitte bringen Sie die Verordnung Ihres Arztes unbedingt mit zu uns. Stellen Sie bitte Sicher, dass die Verordnung bei Ihrem Besuch nicht älter ist als 28 Tage!
Kostenübernahme für Arbeits-Einlagen und Sicherheitsschuhe
Sofern Sie WorkArt-Schuhe oder -Einlagen erwerben, übernehmen gegebenenfalls Agentur für Arbeit oder Rentenversicherungsträger einen Teil der Kosten. Mehr Informationen dazu finden Sie auf diesen Seiten im Netz:
- Anträge und Info-Blätter für die Bundesagentur für Arbeit: Mehr erfahren!
- Anträge und Info-Blätter zur Folgeversorgung durch die dt. Rentenversicherung: Mehr erfahren!
Mit welchen Kosten Sie rechnen müssen
Wir legen großen Wert darauf, jedem zu helfen, der zu uns in den Laden kommt. Und welche Kosten wir Ihnen in Rechnung stellen, hängt in hohem Maße von Ihrem Versicherungsstatus und Ihrer Versicherung ab. Daher können wir keine allgemeingültigen Angaben zu Preisen und Kosten machen.